Ein günstiger Preis verlangt auch einen realistischen Ansatz

Ein festes Entgelt setzt im Interesse des Kunden auch immer einen genau beschriebenen Leistungsumfang voraus. Mit der Höhe des Entgelts wird indirekt auch festgelegt, wieviel Zeit für die Verwaltung eingesetzt werden kann.

Das Verwalterentgelt besteht daher aus einem Grundentgelt für regelmäßig wiederkehrende und kalkulierbare Leistungen, sowie einem Zusatzentgelt, welches nur fällig wird, wenn auch tatsächlich erforderliche zusätzliche Leistungen erbracht wurden.

Grundentgelt

Abhängig von der Größe, Beschaffenheit und Eigenart des Verwaltungsobjektes beträgt das Grundentgelt 4 % bis 6 % von der gesamten Sollmiete.

Nach einem unverbindlichen Gespräch und einer Ortsbesichtigung unterbreiten wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot.

Zusatzentgelt

Für die folgenden Leistungen sind zusätzliche Entgelte fällig, wenn die Leitungen erbracht wurden:

vom Auftraggeber zu tragende Kosten