Ein günstiger Preis verlangt auch einen realistischen Ansatz

Ein festes Entgelt setzt im Interesse des Kunden auch immer einen genau beschriebenen Leistungsumfang voraus. Mit der Höhe des Entgelts wird indirekt auch festgelegt, wieviel Zeit für die Verwaltung eingesetzt werden kann.

Das Verwalterentgelt besteht daher aus einem Grundentgelt für regelmäßig wiederkehrende und kalkulierbare Leistungen, sowie einem Zusatzentgelt, welches nur fällig wird, wenn auch tatsächlich erforderliche zusätzliche Leistungen erbracht wurden.  

Grundentgelt

Abhängig von der Größe, Beschaffenheit und Eigenart der Wohnungseigentumsanlage beträgt das Grundentgelt DM 30,00 bis DM 45,00 je Wohn-/Teileigentum sowie bei getrennter Bewirtschaftung DM 5,00 bis DM 10,00 je Garage / Stellplatz.

Nach einem unverbindlichen Gespräch und einer Ortsbesichtigung unterbreiten wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot.

Zusatzentgelt

Für die folgenden Leistungen sind zusätzliche Entgelte fällig, wenn die Leitungen erbracht wurden:

  • schriftliches Mahnwesen
  • Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug
  • Nutzerwechsel (gesonderte Abrechnung)
  • Erhebung und Abrechnung einer Sonderumlage
  • zusätzliche Eigentümerversammlung
  • Verwalterzustimmung zum Verkauf
  • Projektierung und kaufmännische Betreuung größerer / komplizierter baulicher Maßnahmen
  • Begleitung von Rechtstreitigkeiten
  • Aufbereitung von Problemfällen aus der Zeit vor Verwaltungsübernahme

vom Auftraggeber zu tragende Kosten

  • Gebühren des Verwaltungskontos
  • Kosten der Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen usw.
  • Kosten der Inanspruchnahme externer Fachkräfte