Ein
günstiger Preis verlangt auch einen realistischen Ansatz
Ein
festes Entgelt setzt im Interesse des Kunden auch immer einen genau beschriebenen
Leistungsumfang voraus. Mit der Höhe des Entgelts wird indirekt auch
festgelegt, wieviel Zeit für die Verwaltung eingesetzt werden kann.
Das
Verwalterentgelt besteht daher aus einem Grundentgelt für regelmäßig
wiederkehrende und kalkulierbare Leistungen, sowie einem Zusatzentgelt, welches
nur fällig wird, wenn auch tatsächlich erforderliche zusätzliche
Leistungen erbracht wurden.
Grundentgelt
Abhängig von
der Größe, Beschaffenheit und Eigenart der Wohnungseigentumsanlage
beträgt das Grundentgelt DM 30,00 bis DM 45,00 je Wohn-/Teileigentum
sowie bei getrennter Bewirtschaftung DM 5,00 bis DM 10,00 je Garage /
Stellplatz.
Nach einem unverbindlichen Gespräch und einer Ortsbesichtigung
unterbreiten wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
Zusatzentgelt
Für die folgenden
Leistungen sind zusätzliche Entgelte fällig, wenn die Leitungen erbracht
wurden:
- schriftliches Mahnwesen
- Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug
- Nutzerwechsel (gesonderte Abrechnung)
- Erhebung und Abrechnung einer Sonderumlage
- zusätzliche Eigentümerversammlung
- Verwalterzustimmung zum Verkauf
- Projektierung und kaufmännische Betreuung größerer
/ komplizierter baulicher Maßnahmen
- Begleitung von Rechtstreitigkeiten
- Aufbereitung von Problemfällen aus der Zeit vor Verwaltungsübernahme
vom
Auftraggeber zu tragende Kosten
- Gebühren des Verwaltungskontos
- Kosten der Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen
usw.
- Kosten der Inanspruchnahme externer Fachkräfte
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