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News SEPA

SEPA – Umstellung

Warum kommt SEPA?

Ziel ist, die bargeldlosen Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. Zum 01.02.2014 wird SEPA verpflichtend für Teilnehmer am Zahlungsverkehr.

Wen betrifft SEPA?

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.

Wie werden Verrechnungsschecks im Zusammenhang mit der SEPA-Einführung behandelt?

Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs.

Welche Neuerungen bringt SEPA?

Im Euro-Zahlungsverkehrsraum wird es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit der Einheitswährung Euro für Europa geben. Basis der neuen Regelungen ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC).

SEPA-Fähigkeit der Kreditinstitute:
Nicht alle Kreditinstitute sind bereits in der Lage, den SEPA-Zahlungsverkehr zu verarbeiten
(Zur Nutzung dieses Verfahrens muss eine Bank das entsprechende Beitrittsdokument des EPC gezeichnet und die Systeme umgestellt haben).

Wo erhält man IBAN und BIC für das eigene Konto?

IBAN und BIC können bereits jetzt dem Kontoauszug der Hausbank entnommen werden. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ – je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

Wie kommt man an die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers?

Wenn mit einer Zahlungsverkehrssoftware gearbeitet wird, kann das Programm, wenn die Software entsprechend vorbereitet ist, die Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC konvertieren. Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto / Girokonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) bitte den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners (Rechnung oder Briefkopf).

Für die Umstellung der Kontodaten auf die international verwendeten IBAN und BIC stellt die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen zur Verfügung (s. folgenden Link).IBAN- International Bank Account Number (ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer) IBAN-Portal
Die Benutzer erhalten von Ihrer Hausbank ein Initialpasswort, mit dem sie sich im IBAN-Service-Portal registrieren können. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Einreichung von Dateien für die Umstellung von Kontoverbindungen auf IBAN und BIC.

Worauf gilt es bei IBAN und BIC besonders zu achten?

Die IBAN besteht in Deutschland immer aus 22 Zeichen. Sie setzt sich zusammen aus einem Ländercode, Prüfziffern, Bankleitzahl und Kontonummer. Der BIC ist, anders als die bekannte Bankleitzahl, eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern.
Der BIC ist also die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden.

Arten der Lastschriftverfahren:

SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)
(kann sowohl von Privat- als auch Firmenkunden genutzt werden, der Zahlungspflichtige hat ein Rückgaberecht von 8 Wochen nach Belastung)
Mustertexte-Basislastschrift
SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) (B2B), kann nur zwischen Firmenkunden vereinbart und durchgeführt werden. Bietet nicht jede Bank an.
Mustertexte-B2B

Empfehlung: In der Regel sollte das SEPA- Basislastschriftverfahren zur Anwendung kommen (auch bei Gewerbemietern).

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesbank:
Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Wie lange können die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren genutzt werden?

Diese stehen bis zum 31.01.2014 zur Verfügung. Ab dem 01.02.2014 werden diese durch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgelöst.

Benötige ich für die SEPA-Überweisung einen neuen Zahlungsverkehrsvordruck?

Grundsätzlich ja. Ihr Zahlungsdienstleister stellt Ihnen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Zahlschein-Vordrucke zur Verfügung. Die althergebrachten Überweisungsvordrucke können aber bis Februar 2014 weiter genutzt werden.

Gelten die erteilten Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Lastschriften?

Mit der Einführung der neuen Kundenbedingungen (AGB –Lastschriftbedingungen) durch die Deutsche Kreditwirtschaft zum 09.07.2012 wurde die Umstellung des Einzugs von Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren auf das neue SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich erleichtert. Die flächendeckende Einholung neuer SEPA-Lastschriftmandate ist nicht mehr erforderlich.

Anmerkung:
Zu beachten ist dabei, dass der Lastschrifteinreicher den Zahler vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten hat.

Was passiert mit den Einzugsermächtigungen, die nicht in schriftlicher Form erteilt wurden?

Die Vorgaben zur Form der Mandatserteilung, einschließlich etwaiger Änderungen des Mandats, ergeben sich aus den Regelungen in der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.B. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen), nicht SEPA-fähig. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat ist eine unautorisierte Lastschrift, d.h. eine unautorisierte Kontobelastung, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurück gegeben werden.

Muss ein neues SEPA-Mandat für einen bereits existierenden Abbuchungsauftrag erteilt werden?

Ja. Eine Weiternutzung der bereits bestehenden Abbuchungsaufträge ist nicht möglich, d.h. eine Neuerteilung eines SEPA-Mandats ist hier erforderlich. Zahlungsempfänger und Zahler müssen sich daher entweder auf die Nutzung des SEPA-Basis- oder des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens (nur Zahler, die nicht Verbraucher sind, dürfen das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen) verständigen.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate erhalten Sie bei Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, ist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen einzuholen.

Welche Widerspruchsfristen gelten bei der SEPA-Lastschrift?

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Muss bei jeder Änderung des eingezogenen Betrags ein neues Mandat für die SEPA-Lastschrift eingeholt werden?

Nein, denn der Vorteil der Lastschrift liegt primär in der Nutzung für den Einzug unterschiedlicher Beträge. Maßgeblich sind hier die Regelungen in der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister.

Muss bei Änderung der Mandatsdaten ein neues Mandat mit Unterschrift des Kunden eingeholt werden?

Die Vorgaben zur Form der Mandatserteilung, einschließlich etwaiger Änderungen des Mandats, ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich gilt, dass alle Mandatsangaben geändert werden können. Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern. Eine Mandatsänderung bedarf der Schrift- bzw. Textform, d.h. ein Papier-Mandat kann nachträglich nicht auf rein elektronischem Wege geändert werden. Denn sonst kann der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen. Dies gilt auch für eine Mandatsverlängerung.

Muss der Zahlungsempfänger das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?

Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z.B. durch eine Kopie / „Zweitausfertigung“ des Mandats).

Wie werden Rücklastschriften und das nochmalige Einziehen der Forderung behandelt?

Die Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich ist darin festgelegt, dass nicht eingelöste Lastschriften dem Zahlungsempfänger der Einreichung wieder belastet werden. Zurückbelastete Lastschriften dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden.

Was ist die Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.

Was ist die Vorabankündigung der Lastschrift?

Da der Lastschriftgläubiger möchte, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich ist, teilt der Gläubiger dem Zahler
i. d. R. vorab mit, wann und in welcher Höhe er welchen Betrag einzieht. Nichts anderes ist die Vorabankündigung. Der Gläubiger ist gemäß Vorgaben der Inkassostelle verpflichtet, dem Zahler in der Regel spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift, diese anzukündigen. Der Zeitraum kann abweichend zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und somit verkürzt werden. Die Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich sind beispielsweise Brief, Vertrag, Rechnung, Mail und Fax.

Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen.

Aus der Korrespondenz müssen folgende Informationen hervor gehen:

– Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)

– Mandatsreferensnummer

– Name und Adresse des Zahlers

– IBAN des Zahlers sowie Name und BIC der Bank des Zahlers

– Name/Bezeichnung und Adresse des Zahlungsempfängers

– Art der Zahlung

Empfehlung: Überprüfung der bestehenden Vertragsmuster
Ab dem Umstellungszeitpunkt müssen das SEPA-Verfahren berücksichtigende Vertragsmuster verwendet werden. Dieses gilt nur für Neuverträge. Bestehende Miet- und Nutzungsverträge bei vorhandenen schriftlichen Einzugsermächtigungen müssen nicht angepasst werden.
D. H. u., dass Mustermietverträge bei Neuvermietung angepasst werden müssen.
Unverbindlicher Vorschlag für die Anpassung des Muster-Mietvertrages:
„Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, die Miete gem. ….von einem Konto bei einem Geldinstitut einziehen zu lassen und dazu das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Mieter hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die erforderliche Deckung des Kontos in Höhe der monatlich zu leistenden laufenden Zahlungen zu sorgen. Die dem Vermieter berechneten Kosten nicht eingelöster Lastschriften hat der Mieter zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Mieter berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu Wiederufen.“

Wie lange kann das alte Lastschriftverfahren mit der „alten“ Einzugsermächtigung noch genutzt werden?

Die alten Verfahren werden am 31.01.2014 abgeschaltet.

Welche Besonderheiten bietet das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren?

Im SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren ist die Bank des Zahlers bei jeder Lastschriftbelastung – analog dem heutigen Abbuchungsauftragslastschriftverfahren – verpflichtet, die Existenz eines entsprechenden Lastschriftmandates zu prüfen. Der Zahler ist zur Vorlage des Mandates bei seinem Zahlungsdienstleister verpflichtet. Daher ist für dieses Verfahren das Risiko von Fehl- bzw. Falschbuchungen relativ gering. Die SEPA-Firmenlastschrift-Mandate sind der Bank des Zahlungspflichten vorzulegen. Es sind sonst keine Buchungen von SEPA-Firmen-Lastschriften auf Konten möglich, da diese bis zum Hinterlegen von entsprechenden Lastschriftmandaten für Belastungsbuchungen von SEPA-Firmen-Lastschriften gesperrt sind.

Wie werden SEPA-Lastschrift an einem Nichtgeschäftstag verbucht?

Die Verbuchung erfolgt am nächsten Bankgeschäftstag.

Muss etwas an der Zahlungsverkehrssoftware geändert werden?

Die im Handel befindliche Zahlungsverkehrssoftware ist in aller Regel SEPA-fähig. In dieser Frage sollte trotzdem vorab auf den Hersteller der Software zugegangen werden.

Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?

Im eBanking steht die SEPA-Überweisung ebenfalls zur Verfügung.

Checkliste Lastschrifteneinzug

Gläubiger-Identifikationsnummer

Musterbeschlussfassung